Steuerfreier Sachbezug: Echtes Gold für Mitarbeiter
Sachbezüge vom Arbeitgeber werden bis zu einer Freigrenze von 44 Euro im Monat von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen ausgenommen. Es muss nicht immer Geld sein: Arbeitnehmer können auch in Form eines Gutscheins honoriert werden. Sachbezugsgutscheine bis zu 44 Euro zum Beispiel bleiben steuerfrei.
Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Lohn und Gehalt mit Tank- oder Sachbezugsgeschenkgutscheinen belohnen. Sogenannte Sachbezüge bleiben bis zu einer Freigrenze von 44 Euro im Monat lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.
Ein Sachbezug liegt vor, wenn der Mitarbeiter vom Arbeitgeber direkt eine Sache erhält oder sich diese aus einem Warensortiment bei einem Dritten aussuchen kann. Eine solche Sachzuwendung kann daher in Form eines GOLD-ABO´s bei der Noble Metal Factory (NMF OHG), in einer monatlichen Höhe von 44€ erfolgen. Dabei bekommt der Arbeitnehmer anteilig Gold seinem Depot gutgeschrieben (Bruchteilseigentum). Er kann sich jederzeit ab 1 Gramm seine Goldbarren, sogar mit freiwählbaren Motivkarten zusenden lassen. Der 44-Euro-Betrag ist eine Freigrenze. Wird er um nur einen Cent überschritten, wird der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.
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